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Die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen wurden zum 1. Januar 2008 aufgelöst und ihre Aufgaben weitgehend an die Kommunen übertragen. Die 54 Kreise und kreisfreien Städte sind jetzt für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Welcher Kreis oder welche kreisfreie Stadt zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Betroffenen.