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Informationsportal Leben mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen - Herausgegeben vom Sozialministerium NRW

Informationsportal Leben mit Behinderungen in NRW

  

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Ausbildung und Beruf

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Erleichterungen, die Menschen mit Behinderungen an ihrem Arbeitsplatz zustehen:

Kündigungsschutz, persönliche Hilfen und finanzielle Leistungen sowie Zusatzurlaub. Außerdem erfahren Sie etwas über Institutionen und Angebote zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen.

Arbeitsplatzsicherung und Schutz am Arbeitsplatz

Einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch IX auszugleichen. Es gilt für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen. Gleichgestellte sind Behinderte mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30. Wenn sie infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können, werden sie auf Antrag von der Agentur für Arbeit dem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.

Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet alle Arbeitgeber, bei der Besetzung freier Stellen zu prüfen, ob sie Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellte darauf beschäftigen können.

Kündigungsschutz

Schwerbehinderte Menschen sind in besonderem Maße vor Kündigungen geschützt. Einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in NRW kann nach dem Sozialgesetzbuch IX nur dann gekündigt werden, wenn zuvor das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland oder Westfalen-Lippe zustimmt. Es sei denn, das Arbeitsverhältnis besteht weniger als sechs Monate.

Der besondere Kündigungsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung

  • die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachgewiesen ist, weil
    • sie offenkundig ist oder
    • der kommunale Aufgabenträger, also die Stadt- bzw. Kreisverwaltung sie festgestellt hat oder
    • bei einem Personenkreis mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30, die Gleichstellung durch Bescheid der Agentur für Arbeit erfolgte.
  • ein Verfahren auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch zwar anhängig ist, die Stadt- bzw. Kreisverwaltung jedoch ohne Verschulden des Antragstellers nach Ablauf der Frist - in der Regel 3 Wochen - noch keine Entscheidung hat treffen können.

Der besondere Kündigungsschutz besteht nicht für Beschäftigte, deren Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der Kündigung nicht nachgewiesen ist oder wenn die Stadt- bzw. Kreisverwaltung eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers nicht treffen konnte.

Weitere Informationen in der Broschüre:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX
Bezug: http://www.lwl.org
oder als Download unter: http://www.lwl.org/... (PDF)

Leistungen am Arbeitsplatz

Persönliche Hilfen und finanzielle Leistungen, die auch dem Unternehmen gewährt werden können, sollen den Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen sichern helfen.

Persönliche Hilfen

Arbeitsassistenz
Für viele behinderte Menschen ist die Teilhabe am Arbeitsleben nur durch eine persönliche Arbeitsassistenz möglich, zum Beispiel Vorleser für sehbehinderte Menschen. Die Kosten für die Assistenz werden von den Rehabilitationsträgern oder von den Integrationsämtern getragen.

Begleitung
Um ihrem Beruf nachzugehen, brauchen manche behinderten Menschen die Hilfe einer Begleitperson. Reisekosten und Verpflegung der Begleitperson werden vom zuständigen Rehabilitationsträger erstattet.

Betriebliches Arbeitstraining
Das „Betriebliche Arbeitstraining“, bei dem die Betroffenen in ihrem Betrieb am Arbeitsplatz lernen und sich beruflich weiterbilden, kann die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung deutlich steigern. Beim Betrieblichen Arbeitstraining kommt ein Coach direkt an den Arbeitsplatz und leitet an, klärt auf und unterstützt bei der Kommunikation im Betrieb.
Mehr Informationen unter: www.TrainingAmArbeitsplatz.de

Finanzielle Hilfen an schwerbehinderte Menschen

  • Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen,
  • Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
  • Hilfen zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum, Anpassung und Ausstattung an behinderungsbedingte Bedürfnisse, Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung,
  • Leistungen, um einen Führerschein zu erwerben, ein Fahrzeug zu kaufen oder behinderungsgerecht auszustatten,
  • Hilfen zur Erhaltung der Arbeitskraft und in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen
  • Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten,
  • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz (s.o.)

Finanzielle Hilfen an Arbeitgeber

Arbeitgeber können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn

  • sie Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitstellen,
  • sie Arbeits- und Ausbildungsplätze behinderungsgerecht umgestalten,
  • schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz besonders betreut werden oder
  • durch die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen außergewöhnliche Belastungen entstehen
  • sie im Bereich der Prävention bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement tätig werden.

Die finanziellen Hilfen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber können auch Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 erhalten, wenn sie den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind. Die Gleichstellung ist möglich, wenn infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann. Darüber informiert und entscheidet die Agentur für Arbeit.

Zudem sind weitere Förderleistungen zur Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen möglich. Informationen darüber finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Integration unternehmen
Integrationsunternehmen haben sich als besonders geeignet erwiesen, um für schwerbehinderte Menschen dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt sicherzustellen. In Nordrhein-Westfalen sollen sie deshalb ausgebaut und gestärkt werden. Mit insgesamt 10 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung Investitionen in die Ausstattung von Integrationsunternehmen. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen beteiligen sich mit derselben Summe. Ziel ist die Schaffung von 1.000 neuen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.
Weitere Informationen zum Landesprogramm unter:
www.arbeit.nrw.de/...

Beschäftigungsprogramm „JobPerspektive“
Das bundesweite Programm bietet mit Hilfe eines Beschäftigungszuschusses Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eine neue und vor allem auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsperspektive. Vorbild der „JobPerspektive“ war das in Nordrhein-Westfalen entwickelte Kombilohn-Modell.
Mehr Informationen unter: www.arbeit.nrw.de/...
Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) hat vier Filme zusammengestellt, die zeigen, wie das bundesweite Beschäftigungsprogramm erfolgreich eingesetzt werden kann. Gezeigt wird der Einsatz der „JobPerspektive“ in einem Logistikunternehmen, im sozialpflegerischen Bereich, im Bereich technischer Dienste und im sozialtherapeutischen Bereich. Zu Wort kommen Arbeitgeber und Beschäftigte. Infos und Bezug unter: http://video.gib-nrw.de/...

Job4000
Job4000 ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen.Unter anderem erhalten Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, eine arbeitsplatzbezogene Förderung. Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit wollen damit mindestens 500 betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche schaffen sowie 1.000 reguläre Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus sollen mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen, insbesondere Schulabgänger, mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände für das Programm verantwortlich.
Weitere Informationen zu job4000: www.bmas.de/…

Zusatzurlaub

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat und seinem Arbeitgeber vorlegt, erhält Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche. Der Arbeitgeber sollte über den Anspruch auf Zusatzurlaub unmittelbar nach Eintritt der Schwerbehinderung informiert werden.

Die Urlaubstage gibt es zusätzlich zum Grundurlaub, der den schwerbehinderten Beschäftigten laut Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen ohnehin zusteht. Die Länge des Zusatzurlaubs richtet sich nach den Arbeitstagen während der Woche – er beträgt beispielsweise fünf Tage, wenn die Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche verteilt ist, vier Tage bei vier Arbeitstagen in der Woche.

Den vollen Zusatzurlaub gibt es dann, wenn die Schwerbehinderung für das komplette Jahr anerkannt worden ist. Bei Eintritt oder Wegfall im Verlauf eines Kalenderjahres besteht ein Anspruch auf Zusatzurlaub nur anteilig. Die Regelung lautet: Für jeden vollen Kalendermonat als Schwerbehinderter besteht Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden aufgerundet.

 

 

Weitere Informationen

Örtliche Fürsorgestellen und die Integrationsämter Rheinland und Westfalen-Lippe sind neben der individuellen Beratung auch für Informationen über besondere Leistungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes zuständig. Sie informieren ferner über den Kündigungsschutz, die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben und den Zusatzurlaub.

Berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen

Die Agenturen für Arbeit, Integrationsämter und Integrationsfachdienste sind die wichtigsten Einrichtungen, um behinderte Menschen bei der beruflichen Integration zu unterstützen.

Agenturen für Arbeit

Sie beraten behinderte und schwerbehinderte Jugendliche und Erwachsene in allen Fragen der Berufswahl, der beruflichen Entwicklung und des Berufswechsels, informieren über beruflich bedeutsame Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und sind für die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung zuständig.
Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/...

Integrationsämter

Die Integrationsämter der Landschaftsverbände sind für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zuständig. Sie kooperieren mit den örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und größeren Städten. Schwerbehinderte Menschen erhalten u.a. behinderungsgerechte Betreuung, technische Hilfen oder arbeitsbegleitende Fortbildung. Den Arbeitgebern finanziert das Integrationsamt beispielsweise behinderungsgerechte Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Näheres unter:
http://www.lwl.org
http://www.lvr.de
http://www.integrationsaemter.de Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).

Fachdienste bei den Landschaftsverbänden
Bei den Integrationsämtern stehen spezielle Fachdienste behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern beratend zur Verfügung:
Ingenieur-Fachdienst, Psychosozialer Fachdienst, Fachdienst für hörbehinderte Menschen, Fachdienst für sehbehinderte Menschen und der Fachdienst für betriebliche Suchtprävention.
Weitere Informationen unter: http://www.lwl.org/...

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste beteiligen sich im Auftrag der Agenturen für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter an der Vermittlung und Betreuung behinderter Menschen und der Beratung der Arbeitgeber. Ein Verzeichnis der Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/...

Informationen zu Integrationsfachdiensten in Westfalen-Lippe auf der Seite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe unter: http://www.lwl.org/...

Informationen zum Integrationsamt, zu Fachdiensten, Integrationsfachdiensten im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland finden Sie hier: http://www.lvr.de/...

Technischer Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit

Zu den Aufgaben des Technischen Beratungsdienstes gehören u.a: Beratung von Arbeitgebern über Arbeitsbedingungen und die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Beratung bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung und bei der Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung Behinderter. Technische Berater sind bei der Agentur für Arbeit, den Regionaldirektionen und der Hauptstelle der BA tätig.





Weitere Angebote zur beruflichen Ausbildung und Integration

Förderung der Ausbildung / Berufsvorbereitung

Bessere Chancen auf eine reguläre Ausbildung und Beschäftigung: Das ist die Zielsetzung von STAR und ILJA, zwei speziellen Angeboten für Jugendliche mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen.
STAR steht für: Schule trifft Arbeitswelt – zur Integration schwer behinderter Jugendlicher. STAR setzt in der achten Klasse ein und begleitet beim Übergang von der Schule in den Beruf. Zielgruppen sind Jugendliche mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Sprache. Ein ähnliches Angebot für eine andere Zielgruppe ist „ILJA – Integration lernbehinderter Jugendlicher in Ausbildung und Arbeit in Nordrhein-Westfalen“.
Informationen
zu STAR: www.arbeit.nrw.de/...
zu ILJA: www.arbeit.nrw.de/...

Weitere Förderprogramme des Landes sind „Betrieb und Schule“ (BUS), „STARTKLAR!“, „Werkstattjahr“ und „3. Weg der Berufsausbildung“. Sie richten sich auch an Schülerinnen und Schüler bzw. Absolventinnen und Absolventen von Förderschulen

Die Programme BUS und STARTKLAR! richten sich an Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen, die kaum Chancen haben, einen Schulabschluss zu erreichen. Um sie fit für eine Ausbildung oder eine Anstellung zu machen, arbeiten Schulen und Betriebe eng zusammen. In Schulen, die an den Programmen teilnehmen, wird für ausgewählte Jugendliche der Schulunterricht mit praktischer Arbeit in einem Unternehmen gekoppelt.
Mehr Informationen unter: www.arbeit.nrw.de/...

Das – freiwillige – Werkstattjahr richtet sich an Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis. Es bietet ihnen die Chance, ihre praktischen Fähigkeiten zu verbessern und im Betriebsalltag zu erproben. Das Werkstattjahr hilft bei der beruflichen Orientierung und erleichtert den Einstieg in die Berufswelt. Den Jugendlichen werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die Teil eines Ausbildungsberufes sind.
Mehr Informationen unter: www.arbeit.nrw.de/...

Der „3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“ wendet sich an motivierte Jugendliche, denen aufgrund ihrer persönlichen oder schulischen Voraussetzungen bislang der Weg in eine Berufsausbildung verschlossen blieb und absehbar bleiben würde. Sie können einen anerkannten Berufsabschluss in einem von 14 Ausbildungsberufen erwerben. Dabei haben auch diejenigen, die keinen Abschluss machen, auf dem Arbeitsmarkt etwas vorzuweisen: Ihnen werden die erworbenen Teilqualifikationen bzw. Ausbildungsbausteine durch die Kammer bestätigt.
Mehr Informationen unter: www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/...

Initiative „Zukunft fördern – vertiefte Berufsorientierung gestalten“

Die Ausbildungsreife von Jugendlichen steigern: Das ist das Ziel einer gemeinsamen Initiative von nordrhein-westfälischen Ministerien, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und der Stiftung „Partner für Schule NRW“. Ein Bestandteil von „Zukunft fördern“ ist das Modul: Vertiefte Berufsorientierung an Förderschulen – Mit Handicaps einen Weg in den Beruf finden. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab Jahrgangsstufe 8.
Mehr Informationen unter: www.partner-fuer-schule.nrw.de/…

Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze“

Die Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene" fördert seit Januar 2007 Ausbildungen in Nordrhein-Westfalen, die von einem beruflichen Bildungsträger verantwortlich durchgeführt werden. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt überwiegend in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts, um eine wirtschaftsnahe Ausbildung zu gewährleisten und Kontakte zu möglichen Arbeitgebern zu knüpfen. Das Arbeitsministerium NRW fördert „100 zusätzliche Ausbildungsplätze“ gemeinsam mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen unter: www.arbeit.nrw.de/..
Broschüre: Unterstützte betriebliche Ausbildung. Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche. Download und Bestellung: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/...

Berufsbildungswerke

Berufsbildungswerke sind Ausbildungseinrichtungen für behinderte junge Menschen, die einer ausbildungsbegleitenden Hilfe bedürfen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen Ausbildungsplatz finden. Die Berufsbildungswerke bieten nicht nur Ausbildungsstätten und Schulen, sondern auch Internate, Freizeitangebote und fachliche Betreuung. Spezielle Integrationsberatungen und -dienste helfen beim übergang ins Erwerbsleben. Ziel der Maßnahmen ist die Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen

http://www.bagbbw.de
Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW). Die BAG BBW ist der Spitzenverband selbstständiger Berufsbildungswerke in Deutschland, sie wurde 1972 gegründet und hat zurzeit 52 Mitglieder.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Berufsbildungswerke – Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation junger Menschen mit Behinderung. Das Verzeichnis gibt einen Überblick über alle Einrichtungen zur erstmaligen beruflichen Eingliederung behinderter Menschen. Bestellnr. A 713
Bezug und Download: http://www.bmas.de

Berufsförderungswerke

Erwachsene, die aufgrund ihrer Behinderung ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können oder auf besondere Hilfsmöglichkeiten angewiesen sind, können sich in Berufsförderungswerken für eine neue Tätigkeit ausbilden oder umschulen lassen. Neben der Ausbildung werden begleitende, soziale, ärztliche und psychologische Dienste angeboten. Ziel der Maßnahmen ist die Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Um dies zu erreichen, kooperieren die Berufsförderungswerke mit den verschiedenen Trägern der beruflichen Rehabilitation, insbesondere auch mit den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, und halten gleichzeitig engen Kontakt zu den Betrieben.

Eine spezielle Qualifizierungsmaßnahme bieten die Berufsförderungswerken Düren und Oberhausen an. Dort können sich arbeitslose schwerbehinderte Menschen zu Verwaltungsfachangestellten umschulen lassen. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen werden anschließend unbefristet in den Landesdienst übernommen. Bislang konnte auf diese Weise etwa 170 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen eine berufliche Perspektive in der Landesverwaltung geboten werden.
Informationen unter: www.bfw-dueren.de/…

Weitere Informationen
www.arge-bfw.de/
Seite der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke. Die Berufsförderungswerke arbeiten mit ganzheitlichen pädagogischen Konzepten und bieten eine individuelle und interdisziplinäre Betreuung der Rehabilitanden. Sie sind bundesweit angebots- und bedarfsorientiert vernetzt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Berufsförderungswerke – Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung erwachsener Behinderter
Verzeichnis aller außerbetrieblicher Bildungseinrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die der Fortbildung und Umschulung behinderter Erwachsener dienen, die in der Regel bereits berufstätig waren. Bestnr. A 714
Bezug und Download unter: http://www.bmas.de

Integrationsprojekte/ Integrationsunternehmen

In Integrationsprojekten arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Der Anteil der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt mindestens 25 Prozent. Es gibt drei Formen von Integrationsprojekten: Integrationsunternehmen, unternehmensinterne Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen. Integrationsfirmen bieten eine Beschäftigung mit berufsbegleitender Betreuung und bei Bedarf auch Weiterbildungen und Schulungen an. Sie operieren zwar zumeist als nicht gewinnorientierte Unternehmen, sind aber dennoch Betriebe, die im Wettbewerb stehen und reguläre Arbeitsverhältnisse eingehen. Die Entlohnung erfolgt zu branchen- oder ortsüblicher Konditionen.

Weitere Informationen:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe www.lwl.org/… und Landschaftsverband Rheinland www.lvr.de/…

2008 wurde ein neues Landesprogramm gestartet: „Integration unternehmen!“. Bis zu 2.000 neue Arbeitsplätze sollen in den nächsten drei Jahren in Integrationsunternehmen, Integrationsabteilungen und Integrationsbetrieben entstehen.
Mehr dazu unter: www.integration.unternehmen.nrw.de

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Für Menschen, die trotz aller personellen, finanziellen und sonstigen Hilfen wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung keine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, besteht die Möglichkeit, in Werkstätten für behinderte Menschen zu arbeiten. In Nordrhein-Westfalen werden, anders als in anderen Bundesländern, auch schwerstmehrfachbehinderte Menschen in den Werkstätten betreut.

Neben der individuellen Unterstützung und Begleitung am Arbeitsplatz bieten Werkstätten für behinderte Menschen auch pflegerische Maßnahmen und persönliche Beratung. Um die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu entwickeln, steht ein breites Spektrum an Arbeiten in unterschiedlichen Trainings- und Produktionsbereichen zur Verfügung. Die in den Werkstätten Beschäftigten erhalten für ihre Tätigkeit ein Entgelt. Sie sind gesetzlich kranken- und rentenversichert und damit sozial abgesichert.
Weitere Informationen unter www.lvr.de/...

Broschüre der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe: Eingliederungshilfe heute. Entwicklung und Perspektive. Köln/Münster 2001
als Download unter:
http://www.lwl.org (PDF)
Informationen zu Werkstätten, vor allem in Ostwestfalen-Lippe unter: www.werkstattnetz.org

Antrag auf Übernahme der Kosten in der Werkstatt für behinderte Menschen unter: http://www.lwl.org (PDF)